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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zum vollständigen Ausgleich aller Ansprüche aus laufender Rechnung, einschließlich etwaiger Zinsen und Kosten, unumschränktes Eigentum der Michael Keller GmbH. Macht die Michael Keller GmbH von ihrem Recht auf Rücknahme der Ware Gebrauch, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieses schriftlich erklärt wird. Der Besteller darf die gelieferte Ware nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußern und hat in jedem Fall das Eigentum zugunsten der Michael Keller GmbH auch gegenüber dem Drittbesteller ausdrücklich vorzubehalten. Er tritt hiermit alle ihm aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde hinsichtlich der Ware jetzt oder später zustehenden Forderungen an die Michael Keller GmbH sicherheitshalber ab. Der Besteller ist demgemäss auch nicht berechtigt, die noch unter Eigentums­vorbehalt stehenden Waren zum Zwecke der Kreditbeschaffung oder aus anderen Gründen Dritten, insbesondere auch einem Finanzierungsinstitut ohne Genehmigung der Michael Keller GmbH zu übereignen oder zugunsten des Dritten zu belasten. Auf Verlangen der Michael Keller GmbH ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Dritt­käufern bekanntzugeben und der Michael Keller GmbH die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Drittkäufer erforderlichen Auskünfte zu geben und die Unterlage auszuhändigen. Von etwaigen Pfändungen muss der Besteller der Michael Keller GmbH sofort per eingeschriebenem Brief Kenntnis geben. Den etwaigen Anspruch auf Zahlung einer Versicherungssumme für die Ware tritt der Besteller bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises nebst Zinsen und Kosten an die Michael Keller GmbH ab.

Haftung

Die Michael Keller GmbH haftet für einen von ihr zu vertretenden Sachschaden bis zu einem Betrag von € 4.800,- je Schadensereignis. Weiter­gehende als die in diesem Vertrag ausdrücklich genannten Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Ansprüche wegen Betriebsunterbrechungsschäden, entgangenem Gewinn, Verlust von Informationen und Daten sind ausgeschlossen, soweit nicht, z. B. bei Schäden an privat genutzten Sachen oder wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen der Michael Keller GmbH wird die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Annahme

Der Auftrag gilt als angenommen, sofern die Michael Keller GmbH nicht innerhalb von 21 Tagen ablehnt. Die Lieferung der Ware gilt nicht als Annahme des Kaufvertrages.

Rechtsgültigkeit

Die Ungültigkeit einer oder mehrerer dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen berührt die Rechtsgültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Haager Kaufrechts-übereinkommens sind ausgeschlossen.

Mündliche Vereinbarung

Mündliche Vereinbarungen oder Nebenabreden zu diesen Bedingungen sind nicht getroffen. Insbesondere sind keine weiteren Eigenschaften oder Nutzungsmöglichkeiten, über die laut Produktprospekt aufgeführten, hinaus zugesichert worden. Sofern abweichende oder ergänzende Nebenabreden getroffen werden sollten, bedürfen sie für ihre Wirksamkeit der Schriftform und müssen von der Michael Keller GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Maßgebend für den Vertragsinhalt ist nur das Original des Kaufvertrages, nicht die Durchschrift.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für die Erfüllung des Vertrages ist deutsches Recht maßgebend. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für beide Teile ausschließlich Kaiserslautern, sofern diese Vollkaufleute sind.

Preise

Alle Preise verstehen sich ab Lager zzgl. Porto-, Verpackungs- und Frachtkosten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen ist. Maßgebend für die Berechnung sind die am Tag der Lieferung geltenden Preise.

Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Lager auf Gefahr des Empfängers unter Vorbehalt der Liefermöglichkeit. Außergewöhnliche Verhältnisse sowie unabwendbare Ereignisse berechtigen die Michael Keller GmbH, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

Mangelansprüche

Die Michael Keller GmbH steht nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen und Bestimmungen dafür ein, dass die von ihr gelieferten Neuprodukte frei von Material-, Fertigungs- und/oder Konstruktionsmängeln sind. Für Gebrauchtprodukte werden jegliche Mangelansprüche ausgeschlossen. Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, verjähren sämtliche Mangelansprüche spätestens 12 Monate nach Lieferung. Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Offene Mängel sind innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt, verborgene Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb o. g. Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die form- und fristgerechte Anzeige, gilt die Ware als genehmigt. Die Kosten für die Entsendung eines Servicetechnikers gehen, bei begründeter Beanstandung, zu Lasten der Michael Keller GmbH. Sind die Mangelansprüche begründet, leistet die Michael Keller GmbH zunächst ausschließlich in der Weise unentgeltlich Gewähr, dass sie schadhafte Produkte oder deren Teile nach ihrer Wahl nachbessert oder durch neue ersetzt. Schlägt ein dreimaliger Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungs­versuch fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.

Die Verjährungsfrist wird durch die Nachbesserung nicht erneuert oder verlängert. Mangelansprüche für die im Rahmen der Nachbesserung eingebauten Ersatzteile verjähren spätestens 12 Monate nach Lieferung. Jegliche Mangelansprüche sind ausgeschlossen bei unsachgemäßer Behandlung, Verwendung anderer als von der Michael Keller GmbH vorgeschriebenen Chemikalien und Verbrauchsmaterialien oder Veränderungen oder Reparaturen an den Produkten durch nicht von der Michael Keller GmbH autorisierte Personen, und der Schaden darauf zurückzuführen ist.

Zahlungsbedingungen

Jegliche Ware ist sofort netto Kasse, nach Waren- und Rechnungserhalt, ohne Abzug zahlbar. Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, steht ihm ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Die Annahme von Wechseln oder Schecks behält sich die Michael Keller GmbH ausdrücklich vor und sie erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen sind vom Käufer zu tragen. Die Michael Keller GmbH ist berechtigt, bei Überschreiten des Zahlungszieles vom Fälligkeits­tag an, unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Verzugs­schäden, Zinsen in Höhe der jeweils üblichen Banksätze für Überziehungskredite, mindestens aber Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zzgl. MwSt. zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig. Gerät der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden alle der Michael Keller GmbH gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Käufers sofort fällig. Dies gilt auch für andere noch nicht beiderseits voll erfüllte Kaufverträge. Die Michael Keller GmbH ist darüber hinaus berechtigt, dann von den Kaufverträgen zurückzutreten. Bei Teilzahlungskäufen tritt Fälligkeit der Gesamtforderung ein, wenn der Käufer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise im Verzug ist. In diesem Fall kann die Michael Keller GmbH auch vom Kaufvertrag zurücktreten.

Zahlungen

Zahlungen sind nur direkt an die Michael Keller GmbH zu leisten. Vertreter, die keine Inkassovollmacht besitzen, sind weder zum Zahlungsempfang noch zur Ausstellung von Quittungen über geleistete Zahlungen mit Rechtsverbindlichkeiten für die Michael Keller GmbH berechtigt.